Ein gemeinsamer Dienst von Haupt- und Ehrenamt
Angehörige trösten, Tote würdevoll bestatten: Die Feier der Beerdigung und die seelsorgliche Begleitung von Trauernden zählen zu den wichtigsten seelsorglichen Aufgaben der Kirche. Im Bistum Limburg waren sie bislang hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern vorbehalten. Mit einem Bistumsgesetz, das ab Januar 2023 in Kraft tritt, werden Beerdigungsdienst und Trauerseelsorge aber für ehrenamtlich Interessierte geöffnet. 2023 bietet das Bistum erstmals einen einjährigen Ausbildungskurs für Ehrenamtliche an.
Grundlagen unter anderem in Theologie, Psychologie und Kommunikation
„Dem neuen Kurs kommt für die Ausbildung Ehrenamtlicher eine zentrale Bedeutung zu“, betont Gorges-Braunwarth, Leiterin der Abteilung Pastoral in Netzwerken im Bistum Limburg. Er vermittle nicht nur wichtige seelsorgliche und theologische Kompetenzen, sondern stelle auch eine persönliche Vergewisserung zu Fragen von Sterben, Tod und Trauer dar. In neun Modulen von Mai 2023 bis März 2024 können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Grundlagen in Theologie, Kommunikation und Gesprächsführung, Psychologie und Liturgie aneignen. Träger des Kurses ist das Dezernat Pastorale Dienste im Bistum Limburg, koordiniert wird er vom Zentrum für Trauerseelsorge St. Michael in Frankfurt.
Ermutigendes Zeichen von Kirchenentwicklung
„Die Beteiligung von Ehrenamtlichen am Beerdigungsdienst und in der Trauerseelsorge ist ein ermutigendes Zeichen von Kirchenentwicklung und zeigt, dass sich Kirche wandelt“, betont Gorges-Braunwarth. Zugleich weist die Theologin darauf hin, dass kein neuer Dienst für Ehrenamtliche geschaffen werde. „In den urchristlichen Gemeinden wurden die sogenannten ,Werke der Barmherzigkeit‘, zu denen auch die Bestattung von Toten und das Trösten Trauernder gehören, als gemeinsamer Dienst aller Gemeindemitglieder praktiziert.“ In anderen Bistümern gibt es bereits gute Erfahrungen mit einem ergänzenden Dienst für ehrenamtliche Laien. Über die Beerdigung hinaus entstanden dort auch Formate für eine längere Begleitung trauernder Angehörigen.
Kurs basiert auf Erfahrungen aus Pilotprojekt
Das neue Gesetz und der dazugehörige Ausbildungskurs basieren auf den Erfahrungen des diözesanen Erkundungsprojektes „Tote bestatten, Trauernde trösten“ von 2018 bis 2022. Drei Pilotpfarreien sowie andere Interessierte und Einrichtungen aus dem Bistum erprobten Möglichkeiten und Ideen, um die Trauerseelsorge stärker als gemeinsame Aufgabe aller Gläubigen zu verorten. „Die Rückmeldungen zum Erkundungsprojekt waren durchweg positiv, von Respekt und Anerkennung gegenüber den Ehrenamtlichen gekennzeichnet.“ Das Projekt habe aber auch gezeigt, dass vor Ort Voraussetzungen geschaffen werden müssten. So brauche es vor Ort einen Austausch über die Entwicklung der Bestattungskultur, was Angehörige brauchten und wie Trauerseelsorge darauf antworten könne. Notwendig sei zudem eine bewusste Entscheidung des Pfarrgemeinderates für das neue Modell, die Begleitung durch einen Mentor oder eine Mentorin und Unterstützung der Ehrenamtlichen durch das Pastoralteam.
Zum Ausbildungskurs
Der Ausbildungskurs besteht aus neun Modulen und findet von Mai 2023 bis März 2024 statt. Interessenten sind zu einer unverbindlichen Einführungsveranstaltung am Freitag, 24. März 2023, 17 bis 21 Uhr im Wilhelm-Kempf-Haus eingeladen. Wir bitten Sie zudem, Kontakt mit Ihrer Pfarrei oder dem Zentrum für Trauerseelsorge aufzunehmen. Da der ehrenamtliche Beerdigungsdienst und die Trauerbegleitung im Auftrag der Pfarrei wahrgenommen werden, erfolgt die Anmeldung in der Regel über die jeweilige Pfarrei.
Weitere Informationen zu den Kursinhalten, dem Bewerbungsverfahren und zur Anmeldung im angehängten Flyer oder auf der Website pastoralvernetzt.bistumlimburg.de.